Wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser

Wasserrechtliche Genehmigung

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz soll unverschmutztes Niederschlagswasser nicht abgeleitet, sondern vor Ort dem Wasserhaushalt wieder zugeführt werden. Die Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung erfolgt durch die zuständige untere Wasserbehörde. Das gilt für die Versickerung von Regenwasser in den Untergrund, sowie für das Einleitung in ein Gewässer erteilt.

Vor einer Beantragung der Erlaubnis und dem Bau einer Versickerungsanlage, sind die Anforderungen nach der Entwässerungssatzung zu prüfen. Ist eine Versickerung oder eine Einleitung in ein Gewässer zulässig, erfolgt die Beantragung der wasserrechtlichen Genehmigung bei der Unteren Wasserbehörde. Diese prüft das Bauvorhaben. Nicht jede Entwässerungsart ist für alle zu entwässernden Flächen zulässig.

Die geforderten Unterlagen und Nachweise variieren je nach Region und Behörde etwas. Aber wird grundlegend eine Beschreibung des Bauvorhabens in Wort und Bild, sowie einer Dimensionierung einer Versickerungsanlage nach DWA-A138 gefordert. Ergänzt wird dies mit dem Nachweis DWA-M153. Dieser gibt Auskunft über eine mögliche Verschmutzung des Regenwassers und gibt nötige Reinigungsmaßnahmen.

 

Hilfe bei der wasserrechtlichen Genehmigung.

Gern helfen wir Ihnen bei der Erstellung von notwendigen Unterlagen und Nachweisen.

Ergänzen Sie bitte den Erfassungsbogen und beschreiben kurz Ihr Bauvorhaben per Mail.

Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

 

Wasserrechtliche Genehmigung - Versickerung von Regenwasser
Bildmaterial – Graf GmbH